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Gespielt wird auf einem rechteckigen Feld. Normalerweise besteht der Bodenbelag aus Rasen, seltener wird auf einem Hartplatz oder Kunstrasen gespielt.

Die Länge der kurzen Seiten (Torlinie) muss bei nationalen Spielen zwischen 45 und 90 Meter, die der langen Seiten (Seitenlinie) zwischen 90 und 120 Meter betragen; üblich sind 68 mal 105 Meter.

Das Spielfeld wird in der Regel durch weisse Linien markiert. Alle Linien dürfen höchstens zwölf Zentimeter breit sein. Markierungen gibt es für die Seitenbegrenzungen des Spielfeldes einschliesslich der Torlinie im Bereich des Tores, die Mittellinie, den Anstosskreis (auch Mittelkreis genannt), in dessen Zentrum sich der Anstosspunkt befindet, die Strafstoss-Marke (auch Elfmeterpunkt) und den Teilkreis am (Radius der Kreise: 9,15 Meter um Anstosspunkt bzw. Strafstossmarke), den Eck-Viertelkreis (Radius: 1 Meter), den Strafraum (meist als 16-Meter-Raum bekannt) und den Torram (auch 5-Meter-Raum genannt). Zulässig und im höherklassigen Fussball Standard ist zudem eine Markierung, welche 9,15 Meter vom Viertelkreis im rechten Winkel zur Torlinie ausserhalb des Spielfeldes angebracht wird, um die Einhaltung des vorgeschriebenen Abstandes beim Eckstoss besser überwachen zu können.

 

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An jeder Ecke wird eine Fahne an einer Stange, die nicht unter 1,50 Meter hoch und oben nicht spitz sein darf, angebracht. Eine solche Fahne kann an der Mittellinie auf jeder Seite des Spielfeldes aufgestellt werden, jedoch soll sie ausserhalb des Spielfeldes und mindestens 1 Meter von der Seitenlinie entfernt stehen. Die Fahnen sollen „von lebhafter Farbe“ sein, üblich sind leuchtendes Rot und Gelb, einfarbig oder als Schachbrettmuster. Die Fahnenstangen sind zur Vermeidung von Verletzungen üblicherweise flexibel ausgeführt und stellen kein starres Hindernis dar. Führt Schneefall während des Spiels dazu, dass die Markierungen des Strafraums nicht erkennbar bleiben, so sind ausserhalb des Feldes in 1 Meter Abstand zu Tor- und Seitenlinie acht Hilfsflaggen zur Kennzeichnung des Strafraums aufzustellen, und zwar dort, wo die Markierungslinien des Strafraums auf die Torlinien treffen und die Verlängerung der Strafraumlinien die Seitenlinien treffen würde. Stehen keine Hilfsflaggen zur Verfügung, können auch Hütchen verwendet werden.

In der Mitte der kurzen Seiten befindet sich je ein Tor. Es besteht aus zwei „Pfosten“, die durch eine „Querlatte“ verbunden sind. Anfangs waren sie aus Kantholz („…latte“) gefertigt, mit quadratischem Querschnitt. Wegen der Verletzungsgefahren und der Probleme mit dem Holzschutz sind sie heute allgemein aus Aluminium oder Kunststoff und besitzen einen ovalen oder runden Querschnitt. Der Abstand zwischen den Innenkanten der Pfosten beträgt 7,32 Meter. Die Unterkante der Querlatte ist 2,44 Meter vom Boden entfernt. Das Tor ist also 3-mal so breit wie hoch und muss entweder fest im Boden verankert oder in geeigneter Weise (z. B. durch Gewichte) gegen Umfallen gesichert sein. Pfosten und Querlatte müssen silbern oder weiss gefärbt sein. Die Tore sind mit Netzen versehen, die den Ball auffangen und einen Torerfolg anzeigen sollen. Die Befestigung der Netze ist so zu gestalten, dass ein stürzender Spieler sich nicht daran verletzen kann.

Die technische Zone erstreckt sich einen Meter auf jeder Seite über die Breite der Ersatzspielerbank hinaus und bis einen Meter an die Seitenlinie heran.

Das Spielfeld muss gut sichtbar sein. Bei Nebel müssen vom Anstosspunkt aus beide Torlinien noch erkennbar sein. Wird die Sicht eingeschränkt, z. B. als Folge von Feuerwerkskörpern oder Rauchbomben aus dem Publikum, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel, wenn in angemessener Zeit eine Besserung der Sicht erwartet werden kann; andernfalls wird das Spiel abgebrochen. Fällt bei einem Spiel unter Flutlicht die Beleuchtung aus, darf es deswegen erst nach frühestens 30 Minuten abgebrochen werden (ein Abbruch aus sonstigem Grund kann aber zur Not auch schon früher erfolgen), so dass innerhalb dieser halben Stunde versucht werden kann, die Beleuchtung wiederherzustellen. Gelingt dies, so ist das Spiel fortzusetzen. Wird der Schaden nur teilweise behoben, entscheidet der Schiedsrichter, ob das teilweise funktionsfähige Flutlicht ausreicht, um fortzusetzen, oder ob abgebrochen wird. Spiele auf unbeleuchteten Plätzen sind so zu terminieren, dass das Tageslicht auch bei einer eventuellen Verlängerung noch ausreicht.

Das Gefälle zwischen den beiden Torauslinien ist in den Fussballregeln nicht reglementiert, hier gelten nur die baulichen Vorschriften und Normen, von denen es eine Vielzahl zu beachten gilt. Zum Zwecke der Entwässerung ist der Mittelpunkt oftmals der höchste Punkt des Feldes, zwischen Mittelpunkt und Torlinie können durchaus Höhenunterschiede von 60 bis 80 Zentimetern bestehen; die beiden Torlinien und die beiden Seitenlinien hingegen sind niveaugleich.

 


Quelle: wikipedia  

 

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